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Beispiel: Du legst etwas in den Warenkorb und bleibst eingeloggt, auch wenn du auf eine andere Seite klickst.

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Speichern Einstellungen oder Inhalte, z. B. deinen Namen in einem Formular.

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Das bedeutet z. B.: Deine Sitzung wird unter „123abc456def“ identifiziert.

In Deutschland ist ein Cookie-Hinweis in den meisten Fällen erforderlich, aber nicht immer. Entscheidend ist, ob und welche Cookies gesetzt werden. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das seit Dezember 2021 gilt.

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Wann ist ein Cookie-Hinweis erforderlich?

Ein Hinweis mit Einwilligung (Consent-Banner) ist notwendig, wenn:

nicht-technisch notwendige Cookies verwendet werden (z. B. Tracking-Cookies, Marketing-Cookies, Analyse-Cookies wie Google Analytics).

Drittanbieter-Dienste eingebunden sind (z. B. YouTube, Google Maps), die Cookies setzen.

In diesen Fällen muss der Nutzer aktiv zustimmen (Opt-in), bevor die Cookies gesetzt werden dürfen.

Wann ist kein Cookie-Hinweis erforderlich?
Keine Einwilligung und oft auch kein sichtbarer Hinweis sind erforderlich, wenn:

nur technisch notwendige Cookies verwendet werden, z. B.:

Session-Cookies, die nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden

Cookies zur Speicherung des Warenkorbs oder zur Login-Verwaltung

keine personenbezogenen Daten verarbeitet oder weitergegeben werden

Ja, in der Praxis braucht fast jede Website mit externen Tools oder Analysefunktionen einen Cookiehinweis.

Nein, wenn wirklich nur technisch notwendige Cookies verwendet werden, kann auf einen Hinweis verzichtet werden. Trotzdem ist eine Datenschutzerklärung mit entsprechender Info Pflicht.